Sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf 
(AO-SF Verfahren)

Manchmal ist es für ein Kind aus verschiedenen Gründen schwer am Unterricht teilzunehmen. Deshalb schafft es vielleicht nicht immer, die gleichen Leistungen wie andere Kinder zu zeigen. Es ist dann wichtig, frühzeitig zu erkennen, welche besondere Unterstützung das Kind benötigt. Das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs (AO-SF) dient dazu, die passenden Hilfen zu bestimmen und sicherzustellen, dass das Kind an der richtigen Schule bestmöglich unterstützt wird. 

 

In unserem Zuständigkeitsbereich in Bielefeld betreuen wir städtische Grundschulen (Primarstufe) sowie Förderschulen (Primar- und Sekundarstufe I). Für Sekundarschulen verweisen wir an die Bezirksregierung Detmold. Bitte kontaktieren Sie diese für weitere Informationen.

 

Informationen zum AO-SF Verfahren in leichter Sprache finden Sie hier!