Verfahrensablauf AO-SF
Wer beantragt das Verfahren?
- in der Regel die Eltern
- die Schule (die Eltern werden informiert)
Wer führt das Verfahren durch?
- eine sonderpädagogische Lehrkraft zusammen mit einer Lehrkraft der allgemeinen Schule
- im Abschlussgespräch werden den Eltern die Ergebnisse erklärt
Wer entscheidet, wo das Kind zur Schule geht?
- die Schulaufsicht in Absprache mit den Eltern
Wie geht es nach der Entscheidung weiter?
- die Eltern bekommen einen Brief vom Schulamt - den Bescheid
- im Bescheid steht, welche Unterstützung nötig ist und welche Schule das Kind besuchen kann
- an dieser Schule ist ein Platz für das Kind frei
Können die Eltern auch an einer anderen Schule anmelden?
- ja, wenn eine Förderung dort möglich ist
Welche Schulen bieten Unterstützung an?
- Regelschulen, an denen zusätzlich Lehrkräfte mit besonderer Ausbildung sind (Gemeinsames Lernen)
- Förderschulen
Zu beachten ist, dass die jeweilige Schule jährlich zu überprüfen hat, ob der festgestellte Unterstützungsbedarf weiterhin besteht. Ist die sonderpädagogische Unterstützung einer Schülerin oder eines Schülers nicht mehr erforderlich, erfolgt ein Antrag auf Aufhebung des Unterstützungsbedarfs, der über die besuchte Schule an das Schulamt gestellt wird. (§18 AO-SF)
Sie benötigen einen Dolmetscher für ein Elterngespräch im Rahmen des AO-SF-Verfahrens zur Feststellung von sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf?
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