Ersatzzeugnisse/Bescheinigungen der Schulbesuchszeiten
Zeugnisanfragen und Bescheinigungen von Schulbesuchszeiten
Sie haben ihr Zeugnis verloren bzw. benötigen eine Bescheinigung von Schulbesuchszeiten.
Bei den Zeugnissen darf es sich nur um Abgangs- und Abschlusszeugnisse handeln. siehe § 49 Abs. 1 SchulG NRW.
Sie benötigen die Unterlagen aus folgenden Gründen:
- für die Rentenversicherung
- im Rahmen eines Einbürgerungsverfahrens
- für eine Sprachprüfung
- für eine Arbeitsaufnahme
- für ein Scheidungsverfahren
- etc.
Folgende Angaben werden von Ihnen benötigt:
- Name ggf. Geburtsname, Vorname,
- Geburtsdatum, Geburtsort,
- Ihre Kontaktdaten (Anschrift, Telefon, E Mail Adresse),
- die besuchte Schule,
- das letzte Schulbesuchsjahr,
- den möglichen Schulabschluss bei einem Abschlusszeugnis,
- ggf. Angaben über Klassenleitung oder Schulleitung.
Wir weisen auf die Aufbewahrungsfrist hin.
Mit diesen Angaben wenden Sie sich an die besuchte Schule. Die laufenden Schulen (Schulen im Betrieb) finden Sie mit den Kontaktdaten hier.
Für den Fall, dass Ihre Schule nicht in der Liste zu finden ist, gehört diese Schule zu den bereits geschlossenen Schulen, deren Zeugnisunterlagen in folgende Archivschulen überführt wurden.
Übersicht mit den Kontaktdaten der Archivschulen
Falls die Unterlagen nicht in der Archivschule aufzufinden sind, wenden Sie sich an die o.g. Ansprechperson, die Ihnen gerne weiterhilft.
In den Archivschulen werden die Unterlagen der geschlossenen Schulen gelagert und verwaltet.
Übersicht mit den Kontaktdaten der Archivschulen.
Falls die Unterlagen nicht in der Archivschule aufzufinden sind, wenden Sie sich an die o.g. Ansprechperson, die Ihnen gerne weiterhilft.
Bitte beachten Sie, dass Sie zur Vorlage eines Zeugnisdokumentes im Ausland z.B. von einem in Deutschland erworbenen Schulabschluss für eine Arbeitsaufnahme im Ausland eine Apostille benötigen.
Bei einer Apostille handelt es sich um eine Überbeglaubigung eines Dokumentes. Diese erhalten Sie bei der Bezirksregierung Detmold.