Ersatzzeugnisse und Bescheinigungen über Schulbesuchszeiten
Zeugnisanfragen und Bescheinigungen von Schulbesuchszeiten an städtischen Schulen
Sie haben Ihr Zeugnis verloren oder benötigen eine Bescheinigung über Ihre Schulbesuchszeiten? Hier erfahren Sie, an wen Sie sich wenden können und welche Angaben für die Bearbeitung benötigt werden.
Sie benötigen die Unterlagen aus folgenden Gründen:
- für die Rentenversicherung
- im Rahmen eines Einbürgerungsverfahrens
- für eine Sprachprüfung
- für eine Arbeitsaufnahme
- für ein Scheidungsverfahren
- etc.
Verloren gegangene oder vernichtete Abschluss-, Abgangs- und Zwischenzeugnisse können Sie sich kostenlos ersetzen lassen. Die Aufbewahrungspflicht beträgt:
- bei Abschluss- und Abgangszeugnissen: 50 Jahre
- Schülerstammblätter: 20 Jahre
- sonstige Zeugnisse (z. B. Zeugnislisten, Zeugnisdurchschriften): 10 Jahre
Der Beginn der Fristen richtet sich nach § 9 VO-DV I.
Für den Ersatz ist grundsätzlich die Schule zuständig, die das ursprüngliche Zeugnis ausgestellt hat. Bei bereits geschlossenen Schulen wenden Sie sich bitte an die unten aufgeführte zuständige Archivschule.
Folgende Angaben benötigt die Schule von Ihnen:
- Vor- und Nachname (ggf. Geburtsname)
- Geburtsdatum und Geburtsort
- damalige Anschrift
- aktuelle Kontaktdaten
- besuchte Schule
- letztes Schulbesuchsjahr
- Art des benötigten Zeugnisses
- Abgangs-/Abschlussklasse
- den möglichen Schulabschluss bei einem Abschlusszeugnis
- ggf. Angaben über Klassenleitung oder Schulleitung
Mit diesen Angaben wenden Sie sich an die besuchte Schule. Die Schulen im Betrieb finden Sie mit den Kontaktdaten hier.
Für den Fall, dass Ihre Schule nicht in der Liste zu finden ist, gehört diese Schule zu den bereits geschlossenen Schulen, deren Zeugnisunterlagen in folgende Archivschulen überführt wurden.
In den Archivschulen werden die Unterlagen der geschlossenen Schulen gelagert und verwaltet.
Übersicht mit den Kontaktdaten der Archivschulen.
Falls die Unterlagen nicht in der Archivschule aufzufinden sind, wenden Sie sich an die oben genannte Ansprechperson, die Ihnen gerne weiterhilft.
Anfragen zu Zeugnissen aus Schulen, die nicht unter der Trägerschaft der Stadt Bielefeld geführt werden, können wir leider nicht beantworten.
In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an die besuchte Schule oder deren Nachfolgeorganisation.
Dies betrifft z. B. Schulen des Landschaftsverbandes, die Laborschule oder Schulen in Trägerschaft von Bethel.
Bitte beachten Sie, dass Sie zur Vorlage eines Zeugnisses im Ausland z.B. von einem in Deutschland erworbenen Schulabschluss für eine Arbeitsaufnahme im Ausland eine Apostille benötigen.
Bei einer Apostille handelt es sich um eine Überbeglaubigung eines Dokumentes. Diese erhalten Sie bei der Bezirksregierung Detmold.