Datenschutz im Bereich Schule
Informationelle Selbstbestimmung ist ein grundlegendes Recht für Schüler und Schülerinnen sowie pädagogisches Personal. Daher spielt der Schutz von personenbezogenen Daten in sämtlichen Bereichen des schulischen Lebens eine zentrale Rolle, sei es im Unterricht oder in der Schulverwaltung. Für Schulen bedeutet dies einerseits die Verpflichtung, Schülerinnen und Schüler für einen eigenverantwortlichen und bewussten Umgang mit ihren persönlichen Daten zu sensibilisieren. Andererseits stellt es eine Herausforderung dar, die Daten von Schülern, Schülerinnen und pädagogischem Personal gemäß den rechtlichen Vorgaben der Schulgesetzgebung, dem Landes- und Bundesdatenschutzgesetzes sowie der Datenschutz-Grundverordnung zu verarbeiten.
Die Aufgabe des behördlichen Datenschutzbeauftragten liegt darin, Schulen, Schülerinnen und Schüler sowie Eltern in allen Belangen des Datenschutzes zu beraten.