Schulanmeldung / Schulplatzwechsel

Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen zur Schulanmeldung Ihres Kindes in die 1. Klasse (Grundschule) oder in die 5. Klasse (Sekundarstufe I).

Außerdem finden Sie Informationen zu dem Verfahren eines Schulwechsels, zum Beispiel aufgrund eines Umzuges.

Bitte beachten Sie, dass Sie als erziehungsberechtigte Person sowohl für die Schulanmeldung als auch für die Einhaltung der Schulpflicht Ihres Kindes verantwortlich sind (vgl. § 35 Schulgesetz NRW).