Gleichberechtigung am Arbeitsplatz Schule – die Gleichstellungsbeauftragte
Die Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragen ist die Verwirklichung der tatsächlichen Gleichstellung von Frau und Mann am Arbeitsplatz – hier im Bereich der Grundschulen.
Die Zuständigkeit bezieht sich hierbei auf die folgenden gleichstellungsrelevanten Personalmaßnahmen:
- Abordnungen und Versetzungen innerhalb des Schulamtsbezirks Bielefeld,
- Entscheidungen im Bereich der Vertretungen während des Mutterschutzes und der Elternzeit,
- Entscheidungen im Bereich der Vertretungen während langfristigen Erkrankungen.
Die Gleichstellungsbeauftragte ist dabei für die Umsetzung des Gleichstellungsplans verantwortlich. Er umfasst alle Maßnahmen, die für die Förderung der Geschlechtergerechtigkeit beschlossen werden. Hierzu zählen vor allem die Themen der Chancengleichheit, der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie der Repräsentanz von Frauen in Führungspositionen.
Hier finden Sie den Gleichstellungsplan 2023 – 2026.