Herkunftssprachlicher Unterricht (HSU)

 

Das Schulministerium NRW sagt dazu:

Der Herkunftssprachliche Unterricht ist ein Angebot für Schülerinnen und Schüler, die mehrsprachig aufwachsen.

Lesen Sie hier mehr!

 

Die Bezirksregierung Detmold sagt dazu:

Die Erteilung des Herkunftssprachlichen Unterrichts ist ein freiwilliges Angebot des Landes, das durch die Zahl der zur Verfügung stehenden Stellen begrenzt ist. Dies bedingt, dass es nicht an jedem Ort ein Angebot für jede gewünschte Sprache geben kann.

Die Anmeldung erfolgt über das Sekretariat der besuchten Schule. Den Herkunftssprachlichen Unterricht organisiert das Schulamt des jeweiligen Kreises/der Stadt Bielefeld. Die Bezirksregierung koordiniert diesen Prozess für den gesamten Regierungsbezirk.

Lesen Sie hier mehr!

Anmeldefrist und Bedingungen

  • Die Anmeldefrist läuft vom 01. Oktober bis zum 01. April des laufenden Schuljahres.
  • Das Anmeldeformular ist in diesem Zeitraum verfügbar.
  • Eine Anmeldung ist nur möglich, wenn die besuchte Schule sich in Bielefeld befindet.
  • Die Anmeldung verpflichtet zur regelmäßigen Teilnahme und gilt verbindlich für die gesamte Grundschulzeit bzw. der Schulzeit an der weiterführenden Schule bis Klasse 10.
  • Für den Wechsel in die Klasse 5 ist eine neue Anmeldung erforderlich.
  • Innerhalb der ersten 6 Wochen des neuen Schuljahres kann aus wichtigen Gründen (z. B. Wechsel des Unterrichtsortes gegenüber dem Vorjahr) eine außerordentliche Abmeldung erfolgen (siehe Punkt „Außerordentliche Abmeldung“).
  • Nach Ablauf dieser 6 Wochen ist die Teilnahme bis zum Ende des Schuljahres verpflichtend.
     

Abmeldungen

  • Das Abmeldeformular steht ab dem 01.02. des laufenden Schuljahres zur Verfügung.
  • Die Abmeldefrist endet am 01.05. des laufenden Schuljahres.
  • Die Teilnahme ist bis zum Ende des laufenden Schuljahres verpflichtend.

 

 

Außerordentliche Abmeldung

  • Nach Unterrichtsbeginn des neuen Schuljahres kann aus wichtigen Gründen bis zu den Herbstferien in Ausnahmefällen abgemeldet werden.
  • Mögliche Gründe dafür sind zum Beispiel ein neuer Unterrichtsort oder eine Änderung der Unterrichtszeit.
  • Das Abmeldeformular ist nach Unterrichtsbeginn bis zu den Herbstferien verfügbar.

Außerordentliche Abmeldung

 

 

Termine für Sprachprüfung im HSU 

Schülerinnen und Schüler, die am Herkunftssprachlichen Unterricht teilgenommen haben, legen am Ende ihres Bildungsgangs in der Sekundarstufe I verpflichtend die Sprachprüfung im Herkunftssprachlichen Unterricht nach § 5 Absatz 3 APO-S I auf der Anspruchsebene des angestrebten Abschlusses ab.