Herkunftssprachlicher Unterricht (HSU)

 

Das Schulministerium NRW sagt dazu:

Der Herkunftssprachliche Unterricht ist ein Angebot für Schülerinnen und Schüler, die mehrsprachig aufwachsen.

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Die Bezirksregierung Detmold sagt dazu:

Die Erteilung des Herkunftssprachlichen Unterrichts ist ein freiwilliges Angebot des Landes, das durch die Zahl der zur Verfügung stehenden Stellen begrenzt ist. Dies bedingt, dass es nicht an jedem Ort ein Angebot für jede gewünschte Sprache geben kann.

Die Anmeldung erfolgt über das Sekretariat der besuchten Schule. Den Herkunftssprachlichen Unterricht organisiert das Schulamt des jeweiligen Kreises/der Stadt Bielefeld. Die Bezirksregierung koordiniert diesen Prozess für den gesamten Regierungsbezirk.

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Anmeldefrist und Bedingungen

  • Die Anmeldefrist läuft vom 01. Oktober bis zum 01. April des laufenden Schuljahres.
  • Das Anmeldeformular ist in diesem Zeitraum verfügbar.
  • Eine Anmeldung ist nur möglich, wenn die besuchte Schule sich in Bielefeld befindet.
  • Die Anmeldung verpflichtet zur regelmäßigen Teilnahme und gilt verbindlich für die gesamte Grundschulzeit bzw. der Schulzeit an der weiterführenden Schule bis Klasse 10.
  • Die Unterschrift beider Erziehungspersonen wird benötigt, wenn die Erziehungspersonen getrennt leben, aber das Sorgerecht gemeinsam ausüben. Gegebenenfalls ist das alleinige Sorgerecht nachzuweisen.
  • Für den Wechsel in die Klasse 5 ist eine neue Anmeldung erforderlich.
  • Innerhalb der ersten 4 Wochen nach Unterrichtsbeginn kann aus wichtigen Gründen (z. B. Wechsel des Unterrichtsortes gegenüber dem Vorjahr) eine außerordentliche Abmeldung erfolgen (siehe Punkt „Außerordentliche Abmeldung“).
  • Nach Ablauf dieser 4 Wochen ist die Teilnahme bis zum Ende des Schuljahres verpflichtend.

Abmeldungen

  • Das Abmeldeformular steht ab dem 01.02. des laufenden Schuljahres zur Verfügung.
  • Die Abmeldefrist endet am 01.05. des laufenden Schuljahres.
  • Die Teilnahme ist bis zum Ende des laufenden Schuljahres verpflichtend.

 

 

Außerordentliche Abmeldung

  • Nach Unterrichtsbeginn des neuen Schuljahres kann aus wichtigen Gründen innerhalb der ersten 4 Wochen in Ausnahmefällen abgemeldet werden.
  • Mögliche Gründe dafür sind zum Beispiel ein neuer Unterrichtsort oder eine Änderung der Unterrichtszeit.
  • Das Abmeldeformular ist nach Unterrichtsbeginn für diesen Zeitraum verfügbar.

 

 

 

Termine für Sprachprüfung im HSU 

Schülerinnen und Schüler, die am Herkunftssprachlichen Unterricht teilgenommen haben, legen am Ende ihres Bildungsgangs in der Sekundarstufe I verpflichtend die Sprachprüfung im Herkunftssprachlichen Unterricht nach § 5 Absatz 3 APO-S I auf der Anspruchsebene des angestrebten Abschlusses ab.

FAQ

Der HSU ist ein schulisches Angebot des Landes NRW für Schülerinnen und Schüler mit internationaler Familiengeschichte, die mehrsprachig aufwachsen. Er fördert die Sprachkompetenz in der Herkunftssprache sowie interkulturelle Kompetenzen und unterstützt die Bildungsteilhabe.

Teilnehmen können Kinder und Jugendliche, die eine öffentliche Schule in der Stadt Bielefeld besuchen und in einer anderen Sprache als Deutsch aufwachsen. Voraussetzung ist das Verstehen der eignen Herkunftssprache (Primarstufe), das zusätzliche Sprechen ab Klasse 5 und eine Mindestanzahl von Anmeldungen für ein Sprachenangebot. Das Anmeldeformular finden Sie bei uns auf der Internetseite. Wichtig ist, dass beide Erziehungspersonen die Anmeldung unterschreiben müssen, wenn die Erziehungspersonen getrennt leben, aber das Sorgerecht gemeinsam ausüben. Gegebenenfalls ist das alleinige Sorgerecht nachzuweisen.

Falls Ihr Kind keine Bielefelder Schule besucht, so kann es im HSU Bielefeld nicht aufgenommen werden. Bitte wenden Sie sich hierfür an die anderen Schulkreise. 

HSU wird in der Primarstufe und der Sekundarstufe I angeboten.

Aktuell gibt es HSU in 10 Sprachen, darunter Albanisch, Arabisch, Griechisch, Italienisch, Kurdisch, Polnisch, Russisch, Spanisch, Türkisch und Ukrainisch. Diese werden aktuell von 19 HSU-Lehrkräften unterrichtet.

Der Unterricht umfasst in der Regel bis zu fünf Wochenstunden in der Primarstufe und bis zu sechs Wochenstunden in der Sekundarstufe. HSU findet nach dem Regelunterricht im Nachmittagsbereich statt. 

Die rechtliche Grundlage bilden unter anderem das Schulgesetz NRW § 2 Abs. 10, das Teilhabe- und Integrationsgesetz §10 Abs. 1, sowie spezifische Ausbildungsordnungen und der Erlass „Herkunftssprachlicher Unterricht“ nach BASS NRW 13-61 Nr. 2.

Ja, seit dem Schuljahr 2021/2022 gibt es eine zentrale Sprachprüfung am Ende der Jahrgangstufe 10. Das Ergebnis wird im Abschlusszeugnis vermerkt und kann unter bestimmten Bedingungen auf Abschlüsse angerechnet werden.

Der HSU wird ausschließlich von HSU - Lehrkräften des Landes NRW mit entsprechender sprachlicher und pädagogischer Qualifikation (z. B. C1-Niveau nach dem GeR) durchgeführt. 

HSU stärkt die sprachliche und kulturelle Identität der Kinder, fördert Mehrsprachigkeit als gesellschaftliche Ressource und verbessert die Bildungschancen – ein wichtiger Bestandteil der Integrationspolitik in NRW.