Herkunftssprachlicher Unterricht (HSU)

 

Das Schulministerium NRW sagt dazu:

Der herkunftssprachliche Unterricht ist ein Angebot für Schülerinnen und Schüler, die mehrsprachig aufwachsen.

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Die Bezirksregierung Detmold sagt dazu:

Die Erteilung des herkunftssprachlichen/muttersprachlichen Unterrichts ist ein freiwilliges Angebot des Landes, das durch die Zahl der zur Verfügung stehenden Stellen begrenzt ist. Dies bedingt, dass es nicht an jedem Ort ein Angebot für jede gewünschte Sprache geben kann.

Die Anmeldung erfolgt über das Sekretariat der besuchten Schule. Den herkunftssprachlichen Unterricht organisiert dann das Schulamt des jeweiligen Kreises/der Stadt Bielefeld. Die Bezirksregierung koordiniert diesen Prozess für den gesamten Regierungsbezirk.

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Die Anmeldefrist dauert von November bis zum 01.04. des laufenden Schuljahres.

Das Anmeldeformular wird in diesem Zeitraum verfügbar sein.

Eine Anmeldung ist für ein Schuljahr verbindlich und verpflichtet zur regelmäßigen Teilnahme. Es besteht die Möglichkeit, innerhalb der ersten 6 Wochen des neuen Schuljahres aus wichtigen Gründen, wie z.B. neuer Unterrichtsort als im Vorjahr, kurzfristig abzumelden (siehe unter Punkt Außerordentliche Abmeldung). Danach ist die Teilnahme bis zum Schuljahresende verbindlich.

Anmeldeantrag für das Schuljahr 2025/2026

Eine Abmeldung ist zum Ende des Schuljahres möglich. Das Formular wird nach den Osterferien verfügbar sein.

Die Abmeldefrist endet am 01.05. des laufenden Schuljahres!

Es besteht die Möglichkeit innerhalb der ersten 6 Wochen des neuen Schuljahres Ihr Kind abzumelden.

Mögliche Gründe sind z.B. neuer Unterrichtsort oder der Wochentag hat sich geändert.

Dieses Abmeldeformular wird zum Anfang des Schuljahres bis zu den Herbstferien verfügbar sein.

Danach ist die Teilnahme bis zum Schuljahresende verbindlich.

 

 

Termine für Sprachprüfung im HSU 

Schülerinnen und Schüler, die am Herkunftssprachlichen Unterricht teilgenommen haben, legen am Ende ihres Bildungsgangs in der Sekundarstufe I verpflichtend die Sprachprüfung im Herkunftssprachlichen Unterricht nach § 5 Absatz 3 APO-S I auf der Anspruchsebene des angestrebten Abschlusses ab.