Was ist das Schulamt?

Das Schulamt für die Stadt Bielefeld ist eine untere staatliche Schulaufsichtsbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen und deshalb organisatorisch der Stadt Bielefeld sowie der Bezirksregierung Detmold zuzuordnen. 

Es ist für die 46 städtische Grundschulen (Primarstufe) und zehn Förderschulen (Primar- und Sekundarstufe I) im Stadtgebiet Bielefeld verantwortlich.

Für die Realschulen, Sekundarschulen, Gymnasien, Gesamtschulen und Berufskollegs ist die Bezirksregierung Detmold als obere Schulaufsichtsbehörde zuständig.

Das Schulamt befasst sich mit der Einstellung und dem Einsatz von pädagogischem Personal an den Grundschulen und für Angelegenheiten der Schülerinnen und Schüler wie die Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf im Grund- und Förderschulbereich. Die Schulaufsicht unterstützt die Entwicklung und Sicherung der Qualität schulischer Arbeit und fördert die Personalentwicklung.

Vom staatlichen Schulamt abzugrenzen ist das Amt für Schule der Stadt Bielefeld. Im Gegensatz zum staatlichen Schulamt ist das städtische Amt für Schule als Schulträger für alle Schulformen (Grund-, Sekundar-, Gesamt-, Real-, Förderschulen, Gymnasien, Berufskollegs) verantwortlich und kümmert sich um die sogenannten äußeren Schulangelegenheiten, wie Schülerspezialverkehr, offener Ganztag (OGS), Schulanmeldungen, Schulwechsel und Schülerfahrkosten.

In der Geschäftsstelle des Schulamtes für die Stadt Bielefeld arbeiten städtische Beschäftigte. Es besteht eine enge Zusammenarbeit mit den staatlichen Schulaufsichten.

Angelegenheiten des verbeamteten und tariflich beschäftigten Personals

Angelegenheiten von Schülerinnen und Schülern

Darüber hinaus sind an das Schulamt für die Stadt Bielefeld auch das Kompetenzteam Bielefeld sowie der Datenschutzbeauftragte für die Bielefelder Schulen angegliedert. Das Kompetenzteam bietet in acht landesweit abgestimmten Programmpunkten für Bielefelder Schulen staatliche Lehrkraftfortbildungen an. Lesen Sie hier mehr!