Der Übergang von der Grundschule in die weiterführende Schule (SEK I)

Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf haben das Recht auf einen Platz im Gemeinsamen Lernen oder an einer Förderschule. Das Recht bezieht sich dabei nicht auf eine konkrete Schule.

 

Der Ablauf

Die Schule spricht zu Beginn der vierten Klasse mit den Eltern über den Schulwechsel ihres Kindes von der Klasse 4 in die Klasse 5 der weiterführenden Schule. Die Eltern entscheiden, ob ihr Kind im Gemeinsamen Lernen oder an einer Förderschule lernen soll. Sie können eine bestimmte Schule wünschen. Die Schule schickt alle notwendigen Daten an das Schulamt.

 

Die Entscheidung

Das Schulamt bearbeitet die Daten. Die Eltern bekommen einen Brief (Bescheid) mit der Entscheidung, an welcher geeigneten Schule ein Platz für ihr Kind frei ist. Der Brief ist in der Regel bis Ende Januar da, also vor der Ausgabe der Halbjahreszeugnisse in der 4. Klasse.

 

Die Anmeldung an der neuen Schule

Mit diesem Brief (Bescheid) melden die Eltern ihr Kind zu den Anmeldezeiten an der neuen Schule an. Möchten die Eltern eine andere Schule als in dem Brief steht? Dann können sie ihr Kind auch dort anmelden. Hier entscheidet die Schulleitung der Schule darüber, ob das Kind einen Platz bekommen kann.

 

Anmeldezeiten der weiterführenden Schulen

Die Anmeldezeiten der weiterführenden Schulen stehen im Brief (Bescheid) und werden in der Tageszeitung veröffentlicht.