Sprachstandsfeststellung vor Schulstart (Delfin 4/5)

Die Sprachstandsfeststellung (Delfin 4) für zukünftige Grundschulkinder wird vom Schulamt organisiert.

Eltern erhalten von der wohnortnächsten Grundschule eine Einladung, um ihre Kinder zu dem Test zu begleiten. Kinder ohne Kindertageseinrichtung (KiTa) werden mit dem Verfahren „Delfin 4“ überprüft. Hierbei wird getestet, wie gut ein Kind die deutsche Sprache beherrscht und ob eine Sprachförderung nötig ist (§ 36 Abs.2 SchulG NRW).

Bei Bedarf an Sprachförderung wird empfohlen, das Kind in einer KiTA anzumelden. Hier finden Sie den Link zur Anmeldung. 

Sollten Sie Unterstützung bei der Anmeldung in dem Portal „Little Bird“ und bei der Suche nach einem Kita-Platz benötigen, erhalten Sie diese unter: SupportLittleBird@bielefeld.de.
 

Wenn Eltern dem nicht nachkommen, werden sie verpflichtet, dass ihr Kind an einer Sprachfördermaßnahme teilnehmen muss (§ 126 Abs.1 Nr.3 SchulG NRW).

Weitere Infos zum „Delfin 4“ Verfahren finden Sie hier.