Beurlaubung

Eine Beurlaubung ist eine kurzfristige oder längerfristige Befreiung vom Dienst ohne Anspruch auf Besoldung (bei Beamten) oder auf Fortzahlung des Entgelts (bei tariflich Beschäftigten). Weitere Informationen finden Sie im Folgenden.

Informationen zum Thema Sonderurlaub und Arbeitsbefreiung aufgrund der Betreuung eines erkrankten Kindes finden Sie hier.

Eine Beurlaubung wird aus folgenden Gründen gewährt:

  • § 64 LBG (aus familiären Gründen - Kind unter 18 oder Pflege von nahen Angehörigen) oder
  • § 70 LBG (aus arbeitsmarktpolitischen Gründen).

Die angegebenen Gründe sind durch entsprechende Nachweise (Bsp: Geburtsurkunde, ärztliche Bescheinigungen, Pflegenachweise, etc.) zu belegen. Der Antrag ist über den Dienstweg einzureichen. 

Eine Beurlaubung wird bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gemäß § 28 TV-L gewährt.

Die angegebenen Gründe sind durch entsprechende Nachweise (Bsp: Geburtsurkunde, ärztliche Bescheinigungen, Pflegenachweise, etc.) zu belegen. Der Antrag ist über den Dienstweg einzureichen.