Abordnung / Versetzung

Lehrkräfte können an eine andere Schule abgeordnet oder versetzt werden. Die Abordnung ist im Gegensatz zur Versetzung nicht auf Dauer angelegt. Das bedeutet, dass eine Rückkehr zur Stammschule vorgesehen sein muss. Allerdings ist die Ablösung durch eine Versetzung grundsätzlich möglich. Im Folgenden wird näher auf Abordnungen und Versetzungen eingegangen.

Bei einer Abordnung handelt es sich um den vorüber­gehen­den Einsatz einer verbeamteten oder einer tarif­beschäf­tigten Lehrkraft an einer anderen Dienst­stelle desselben oder eines anderen Dienst­herrn (Arbeit­gebers), wobei die Zu­gehörig­keit zur Stamm­dienst­stelle bei­be­halten wird. Unter Dienst­stelle wird hier die Schule verstanden.

Die Abordnung erfolgt entweder mit voller Stunden­zahl an eine andere Schule (Voll­abord­nung), oder mit einer fest­ge­legten Stunden­zahl an mindestens eine weitere Schule (Teil­abordnung). In einigen Fällen kann es aus Gründen der Unter­richts­versorgung im Rahmen einer Ver­setzung zu einer stunden­weisen Rück­abordnung an die frühere Stamm­schule kommen.

Der Personalrat ist bei einer Abordnung gemäß § 72 Abs.1 Nr. 6 i.V.m. § 91 Abs. 3 LPVG NRW nur dann mit­bestimmungs­pflichtig, wenn die Abord­nung länger als bis zum Ende des laufenden Schul­halb­jahres andauert.

Eine Abordnung kann aus 2 Gründen erfolgen:

  • Auf eigenen Wunsch der Lehrkraft (Die Lehrkraft kann ihren Wunsch gegenüber dem Schulamt formlos deutlich machen. Die Stammschule muss jedoch noch ausreichend versorgt sein).
  • Bei erheblichem Personalbedarf an einer Schule.

Beamte können gem. § 24 LBG NRW aus dienst­lichen Gründen vorüber­gehend zu einer ihrem Amt ent­sprechenden Tätigkeit ab­geordnet werden. Beamte sind gem. § 24 Abs. 5 LBG vor einer Ab­ordnung anzuhören.

Tarifbeschäftigte Lehrkräfte können gem. § 4 Abs. 1 TV-L aus dienstlichen Gründen vorüber­gehend ganz oder teil­weise abgeordnet werden. Bei einer Abordnung, welche die Dauer von drei Monaten überschreitet, ist die Lehrkraft vorher anzuhören.

§ 25 LBG NRW: Eine Versetzung ist die auf Dauer angelegte Übertragung eines anderen Amtes bei einer anderen Dienststelle bei demselben oder einem anderen Dienstherrn.

Wichtig: Während einer Beurlaubung/Elternzeit wird nicht versetzt! 

Es wird zwischen 4 verschiedenen Versetzungsarten unterschieden:

  • Internes Versetzungsverfahren = Versetzungen innerhalb von Bielefeld
  • Landesweites Versetzungsverfahren = Versetzungen innerhalb von NRW
  • Lehrertauschverfahren (LTV) = Tausch zwischen den Bundesländern
  • Rückkehrerverfahren = Rückkehr aus der Beurlaubung oder Elternzeit

Sie möchten sich innerhalb Bielefelds versetzen lassen? Hier finden Sie den Antrag!

Der ausgefüllte Antrag ist auf den Dienstweg an das Schulamt zu richten. Die Entscheidung über den Antrag auf Versetzung trifft das Schulamt.

Eingangsfristen für die Versetzungsanträge:

  • Versetzungsanträge zum 01.02.: Eingang bis zum 01.11. des Vorjahres
  • Versetzungsanträge zum 01.08.: Eingang bis zum 01.04. des jeweiligen Jahres

Über das Landesweite Versetzungsverfahren entscheidet die jeweils zuständige Bezirksregierung. Der Antrag muss sowohl online über das Internetportal www.oliver.nrw.de als auch in Papierform in 3-facher Ausfertigung über den Dienstweg gestellt werden.

Weitere Informationen und Fristen für die Antragsstellung finden Sie auf folgender Seite.

Über das Lehrertauschverfahren entscheidet die jeweils zuständige Bezirksregierung. Der Antrag muss sowohl online über das Internetportal www.oliver.nrw.de als auch in Papierform in 5-facher Ausfertigung über den Dienstweg gestellt werden.

Weitere Informationen und Fristen für die Antragsstellung finden Sie auf folgender Seite.

Über das Rückkehrverfahren entscheidet die jeweils zuständige Bezirksregierung. Der Antrag muss sowohl online über das Internetportal www.oliver.nrw.de als auch in Papierform in 3-facher Ausfertigung über den Dienstweg gestellt werden.

Weitere Informationen und Fristen für die Antragsstellung finden Sie auf folgender Seite.

Weitere Informationen des örtlichen Personalrates zum Thema Versetzung finden Sie hier.