Dolmetscherleistungen im Rahmen von AO-SF-Verfahren

Entsprechend dem Erlass vom 30.01.2023 stehen Mittel für Dolmetscherleistungen im Rahmen von Verfahren zur Feststellung eines Bedarfes an sonderpädagogischer Unterstützung (AO-SF-Verfahren) bereit.

Um die Antragsstellung für Eltern zu erleichtern, können Dolmetscher- oder Übersetzerleistungen für Eltern, die in einem Zeitraum von fünf Jahren nach der Zuwanderung nach Deutschland gekommen sind, beantragt werden. Für die Dolmetscher- oder Übersetzerleistungen werden Lehrkräfte aus dem Herkunftssprachlichen Unterricht und staatlich vereidigte Dolmetscherinnen und Dolmetscher beauftragt.
Der Antrag auf Übernahme der Kosten für Dolmetscherleistungen wird von der Stammschule des Schülers oder der Schülerin gestellt.

Das Antragsformular und das dazugehörige Merkblatt stehen Ihnen an dieser Stelle zur Verfügung