Dienstreise

Eine Dienstreise ist eine aus beruflichen Gründen veranlasste vorübergehende Tätigkeit außerhalb der regelmäßigen Arbeitsstätte, die einer Genehmigung bedarf.

Im Allgemeinen ist es so, dass für alle Veranstaltungen, die nicht dienstlich angeordnet sind (das betrifft alles außerhalb der Verantwortungsbereiche von Bezirksregierung, Schulamt, Kompetenzteam oder QUA-LiS), Sonderurlaub beantragt werden muss – selbst dann, wenn der Urlaub beruflichen Zwecken dient.

Sie möchten einen Antrag auf Genehmigung einer Dienstreise stellen? Dann finden Sie hier den richtigen Vordruck.
 

Hinweise
  • Dienstreisen dürfen nur ausgeführt werden, wenn dienstliche Gründe sie notwendig machen und der Zweck nicht auf andere Weise erreicht werden kann. Die Genehmigung wird schriftlich erteilt. 
  • Der Antrag auf Genehmigung der Dienstreise von Lehrkräften muss spätestens 1 Woche vor Beginn der Dienstreise bei der Schulleitung vorliegen. Nichtausführung oder Verlegung der Dienstreise ist sofort mitzuteilen.
  • Der Antrag auf Genehmigung der Dienstreise von Schulleitungen muss spätestens 1 Woche vor Beginn der Dienstreise beim Schulamt vorliegen. Nichtausführung oder Verlegung der Dienstreise ist sofort mitzuteilen.
  • Unzureichend begründete oder verspätet eingereichte Anträge werden ungenehmigt zurückgegeben. Eine nachträgliche Genehmigung kann nur im Ausnahmefall erteilt werden.
  • Die Reisekostenvergütung ist innerhalb einer Ausschlussfrist von 6 Monaten nach Beendigung der Dienstreise unter Beifügung des genehmigten Reiseantrags schriftlich zu beantragen

Sie möchten einen Antrag auf Genehmigung einer Dienstreise stellen? Dann finden Sie hier den richtigen Vordruck.
 

Hinweise
 
  • Dienstreisen dürfen nur ausgeführt werden, wenn dienstliche Gründe sie notwendig machen und der Zweck nicht auf andere Weise erreicht werden kann. Die Genehmigung wird schriftlich erteilt. 
  • Der Antrag auf Genehmigung der Dienstreise von Lehrkräften muss spätestens 1 Woche vor Beginn der Dienstreise bei der Schulleitung vorliegen. Nichtausführung oder Verlegung der Dienstreise ist sofort mitzuteilen.
  • Der Antrag auf Genehmigung der Dienstreise von Schulleitungen muss spätestens 1 Woche vor Beginn der Dienstreise beim Schulamt vorliegen. Nichtausführung oder Verlegung der Dienstreise ist sofort mitzuteilen.
  • Unzureichend begründete oder verspätet eingereichte Anträge werden ungenehmigt zurückgegeben. Eine nachträgliche Genehmigung kann nur im Ausnahmefall erteilt werden.
  • Die Reisekostenvergütung ist innerhalb einer Ausschlussfrist von 6 Monaten nach Beendigung der Dienstreise unter Beifügung des genehmigten Reiseantrags schriftlich zu beantragen