Dienstunfall

Für einen Unfall im Dienst finden Sie alle wichtigen Informationen, Vordrucke und Ansprechpersonen unten.

Der Dienstherr hat seinen Beamtinnen und Beamten einen besonderen Schutz und eine Absicherung gegen Schäden zu gewähren, die aufgrund der in dienstlichen Sphären liegenden Risiken eingetreten sind. Diese tritt dann ein, wenn ein sog. Dienstunfall vorliegt.

Ein Dienstunfall ist gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 LBeamtVG NRW ein plötzliches Ereignis, das durch äußere Einwirkung verursacht wird. Es tritt örtlich und zeitlich bestimmt während der Dienstausübung auf und führt zu einem Körperschaden .

Die Unfallfürsorge gemäß § 35 Absatz 2 LBeamtVG NRW umfasst:

  • Erstattung von Sachschäden und besonderen Aufwendungen (§ 38),
  • Heilverfahren (§§ 39, 40),
  • Unfallausgleich (§ 41),
  • Unfallruhegehalt oder Unterhaltsbeitrag (§§ 42 bis 45),
  • Unfallhinterbliebenenversorgung (§§ 46 bis 50),
  • einmalige Unfallentschädigung (§ 51) und
  • Schadensausgleich in besonderen Fällen (§ 52).

Bitte reichen Sie hierzu auf dem Dienstweg (über die Schulleitung an das Schulamt) das jeweils aktuelle Formular vollständig ausgefüllt und zusammen mit allen weiteren erforderlichen Unterlagen ein.

Weitere Informationen des örtlichen Personalrates zum Thema Dienstunfall finden Sie hier.

  • Unfälle, aus denen Unfallfürsorgeansprüche entstehen können, sind innerhalb einer gesetzlichen Ausschlussfrist von 2 Jahren schriftlich zu melden. Einzelheiten regelt § 54 LBeamtVG NRW.
  • Bitte beachten Sie, dass Anträge auf Gewährung von Sachschadenersatz abweichend hiervon innerhalb einer gesetzlichen Ausschlussfrist von drei Monaten zu stellen sind (§ 82 Absatz 1 Satz 3 LBG NRW, § 38 Satz 1 LBeamtVG NRW).

Nach § 8 Abs. 1 SGB VII ist ein Arbeitsunfall ist ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das in Ausübung einer betrieblichen Tätigkeit zu einem Gesundheitsschaden führt. 

Die Anzeige eines Arbeitsunfalls muss binnen drei Tagen nach dem Unfall erfolgen.

Weitere Informationen des örtlichen Personalrates zum Thema Dienstunfall finden Sie hier.

Unfallanzeige
Dienstantrittserklärung
Anzeige Sachschaden
Dienstunfall Arztbescheinigung
Dienstunfall Zeugenaussage

Sie können den Unfall auch online über die digitale Unfallmeldung der UK|BG (Unfallkassen und Berufsgenossenschaft) einreichen.