Teilzeit

Eine Teilzeitbeschäftigung kann aus verschiedenen Gründen beantragt werden:

Weitere Informationen des örtlichen Personalrates zum Thema Teilzeit finden Sie hier.

Eine Teilzeitbeschäftigung kann aus verschiedenen Gründen beantragt werden:

Weitere Informationen des örtlichen Personalrates zum Thema Teilzeit finden Sie hier.

  • Die Teilzeit ist 6 Monate vor Beginn zu beantragen.
  • Der Antrag ist auf dem Dienstweg einzureichen.
  • Bitte reichen Sie den Antrag 2-fach ein.
  • Wenn Sie Ihre Teilzeit beenden und Ihren Dienst wieder in Vollzeit aufnehmen wollen, ist ebenfalls der Antrag mit entsprechendem Kreuz (volle Unterrichtsverpflichtung) einzureichen.
  • Für Teilzeit im Blockmodell (ehemals Sabbatjahr) ist das gesonderte Antragsformular zu verwenden.