Teilzeit
Eine Teilzeitbeschäftigung kann aus verschiedenen Gründen beantragt werden:
- aus familienpolitischen Gründen (§ 64 LBG)
- ohne Voraussetzungen (§ 63 LBG)
- während der Elternzeit (§ 10 FrUrlV und § 15 BEEG)
- aufgrund einer Schwerbehinderung (§ 164 Abs. 5 SGB IX)
Weitere Informationen des örtlichen Personalrates zum Thema Teilzeit finden Sie hier.
Eine Teilzeitbeschäftigung kann aus verschiedenen Gründen beantragt werden:
- aus familienpolitischen Gründen (§ 11 Abs. 1 TV-L)
- ohne Voraussetzungen (§ 11 Abs. 2 TV-L)
- während der Elternzeit (§ 15 BEEG)
- aufgrund einer Schwerbehinderung (§ 164 Abs. 5 SGB IX)
Weitere Informationen des örtlichen Personalrates zum Thema Teilzeit finden Sie hier.
- Die Teilzeit ist 6 Monate vor Beginn zu beantragen.
- Der Antrag ist auf dem Dienstweg einzureichen.
- Bitte reichen Sie den Antrag 2-fach ein.
- Wenn Sie Ihre Teilzeit beenden und Ihren Dienst wieder in Vollzeit aufnehmen wollen, ist ebenfalls der Antrag mit entsprechendem Kreuz (volle Unterrichtsverpflichtung) einzureichen.
- Für Teilzeit im Blockmodell (ehemals Sabbatjahr) ist das gesonderte Antragsformular zu verwenden.