Krankheit
Alle Informationen zum Verhalten im Krankheitsfall, zum betrieblichen Eingliederungsmanagement und zur Wiedereingliederung finden Sie im Folgenden.
Die Krankmeldungen - auch ohne Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) - werden in der Schule erfasst. Eine AU muss ab dem 4. Arbeitstag unverzüglich eingereicht werden.
Eine formlose Gesundmeldung ist ausreichend, wenn die Krankmeldung weniger als 3 Wochen beträgt. Hingegen ist bei Krankmeldungen von mehr als 3 Wochen eine Gesundmeldung in Form einer Dienstantrittsmeldung einzureichen.
Ausnahmen:
- Schulleitungen
- Stellvertretende Schulleitungen
- Lehrkräfte in der Vertretungsreserve ("Pool")
müssen bei eigener Erkrankung eine formlose Meldung per Mail an das Schulamt (schulamt@bielefeld.de) schicken. Eine Mail des Sekretariats ist ebenfalls ausreichend. Eine Gesundmeldung bei Dienstantritt muss ebenfalls per Mail erfolgen. Vorliegende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) sind dem Schulamt im Original unverzüglich zuzusenden.
Ab dem 42. Krankheitstag innerhalb der letzten 365 Tage muss die Schulleitung den Vorgang mittels des Vordrucks aus GPC und den entsprechenden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen im Original an das Schulamt senden.
Ist ein Vorgang dem Schulamt abgegeben worden, sind weitere Krankheitstage unverzüglich zu melden bzw. weitere AU’s unverzüglich dem Schulamt einzureichen. Dies gilt ebenfalls für die Dienstantrittserklärungen.
Das BEM wird bei verbeamteten Lehrkräften von der Bezirksregierung Detmold eingeleitet.
Weitere Informationen des örtlichen Personalrates zum Thema BEM finden Sie hier.
Lehrkräfte können nach einer längeren Erkrankung (6 Wochen bzw. 42 Tage am Stück) ihre Unterrichtstätigkeit mit reduziertem Wochenstundenumfang wiederaufnehmen.
Die Wiedereingliederung muss ärztlich bescheinigt und dem Schulamt im Original auf dem Dienstweg vorgelegt werden. Diese wird dann vom Schulamt geprüft und genehmigt.
Die Bezüge werden während der Wiedereingliederung weiterhin gezahlt.
Die Krankmeldungen - auch ohne Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) - werden in der Schule erfasst. Eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) muss ab dem 4. Kalendertag ausgestellt werden. Über die Vorlage einer eAU mit dem genauen Zeitraum der Krankschreibung muss die Schule unverzüglich informiert werden. Falls die AU schriftlich ausgestellt wurde, ist das Original unverzüglich einzureichen.
Eine formlose Gesundmeldung ist ausreichend, wenn die Krankmeldung weniger als 3 Wochen beträgt. Hingegen ist bei Krankmeldungen von mehr als 3 Wochen eine Gesundmeldung in Form einer Dienstantrittsmeldung einzureichen.
Ausnahmen:
- Schulleitungen
- Stellvertretende Schulleitungen
- HSU-Lehrkräfte
- Lehrkräfte in der Vertretungsreserve ("Pool")
- Schulsozialarbeitende in multiprofessionellen Teams
- Praktikant/in im berufspraktischen Jahr
müssen bei eigener Erkrankung eine formlose Meldung per Mail an das Schulamt (schulamt@bielefeld.de) schicken. Eine Mail des Sekretariats ist ebenfalls ausreichend. Eine Gesundmeldung bei Dienstantritt muss ebenfalls per Mail erfolgen.
Über elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) ist das Schulamt unverzüglich per Mail zu informieren. Vorliegende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) sind dem Schulamt im Original unverzüglich zuzusenden.
Ab dem 42. Krankheitstag innerhalb des letzten Jahres (der letzten 365 Tage!) ist der Vorgang mittels des Vordrucks aus GPC dem Schulamt zuzusenden. Das Schulamt leitet das BEM ein.
Die Meldung über das Erreichen der 42 Tage Arbeitsunfähigkeit der tarifbeschäftigten Lehrkräfte ans Schulamt ist insofern von Bedeutung, da die Einstellung des Gehalts geprüft werden muss (Lohnfortzahlung nur für 6 Wochen, danach Anspruch auf Krankengeld)
Ist ein Vorgang dem Schulamt abgegeben worden, sind weitere Krankheitstage unverzüglich zu melden bzw. weitere Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen unverzüglich dem Schulamt einzureichen. Dies gilt ebenfalls für die Dienstantrittserklärungen.
Weitere Informationen des örtlichen Personalrates zum Thema BEM finden Sie hier.
Lehrkräfte können nach einer längeren Erkrankung (6 Wochen bzw. 42 Tage am Stück) ihre Unterrichtstätigkeit mit reduziertem Wochenstundenumfang wiederaufnehmen.
Die Wiedereingliederung muss ärztlich bescheinigt und dem Schulamt im Original auf dem Dienstweg vorgelegt werden. Diese wird dann vom Schulamt geprüft und genehmigt.
Tarifbeschäftigte Lehrkräfte bleiben krankgeschrieben und bekommen nach 6 Wochen Krankengeld.