Kinder- und jugendärztlicher Dienst im Gesundheitsamt

Aufgabe und -anliegen des kinder- und jugendärztlichen Dienstes des Gesundheitsamtes als untere Gesundheitsbehörde ist die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu schützen und zu fördern. Dies gilt insbesondere auch für Schülerinnen und Schüler.
 
Auf Basis des Gesetzes für den öffentlichen Gesundheitsdienst (§ 12 ÖGDG NRW) und des Schulgesetzes NRW (§ 54 SchulG) haben die  Betriebsärzteinnen und Betriebsärzte für die Schulen das Ziel, Krankheiten der Schülerinnen und Schülern vorzubeugen, sie frühzeitig zu erkennen und Wege zu ihrer Heilung aufzuzeigen. Bei Fragen zu gesundheitlichen Problemen von Schülerinnen und Schülern und den Umgang damit in der Schule können Eltern und Erziehungsberechtigte, pädagogisches Personal und sonstige Beschäftigte in den Schulen direkt Kontakt zum kinder- und jugendärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes aufnehmen.
 

Der Dienst arbeitet als Netzwerkpartner eng mit anderen Ärztinnen und Ärzten, Behörden, Trägern, Einrichtungen und Personen zusammen, die Verantwortung für die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen tragen.

Weiteren  Aufgabenbereiche sind:

  • Schuleingangsuntersuchungen
  • Untersuchungen bei schulpflichtigen zugewanderten Kindern und Jugendlichen
  • Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs
  • Schulärztliche Sprechstunden
  • Untersuchungen in Kindertageseinrichtungen
  • Sozialmedizinische Begutachtungen
  • Individuelle Impfberatungen
  • Gesundheitsberichterstattung