Kinder- und Jugendpsychatrischer Dienst im Gesundheitsamt

Das Ziel des Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienstes (KJDG) ist es, psychische Probleme und psychische Störungen von Kindern und Jugendlichen frühzeitig zu erkennen.
 
Ausgeprägte Auffälligkeiten sind nicht selten und erfordern eine umfassende und frühzeitige Abklärung, eine qualifizierte Beratung und Einleitung von Hilfen. Die Auffälligkeiten führen in vielen Fällen zu schulischen Schwierigkeiten wie beispielsweise Leistungseinbrüchen, Schulabsentismus, soziale Probleme oder Schulängste.


Neben der frühzeitigen Erkennung von Problemen liegt der Aufgabenbereich in der Beratung, Prävention, Krisenintervention und Vermittlung an notwendige Interventionsmaßnahmen. Der KJDG ist Netzwerkpartner von Kinder- und Jugendpsychiaterinnen und  Jugendpsychiatern, Kinder- und Jugendpsychiatrien und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Jugendlichenpsychotherapeuten, diversen Beratungsstellen und verschiedenen Ämtern.
 
Die Beratung findet auf der Basis psychotherapeutischer und lösungsorientierter Ansätze statt. Sie erfolgt in der Regel nach Vereinbarung und ist kostenlos. Die Beschäftigten unterliegen der Schweigepflicht.
 

Beratungsangebot:

  • Diagnostische Abklärung Einzel- und Familienberatung und Information (auch anonym)
  • Soforthilfe in akuten Krisensituationen mit Einleitung notwendiger Maßnahmen (z.B. stationäre Behandlung)
  • Begleitende Beratung vor, während und nach einem stationären Aufenthalt Fachberatung
  • Helferkonferenzen
  • Weitervermittlung an Fachberatungsstellen und in Fördermaßnahmen