Inklusionsfachberatung (IFA)
Die Inklusionsfachberatung (IFA) unterstützt die Schulaufsicht und die Schulen bei der Weiterentwicklung des Gemeinsamen Lernens. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere:
- Beratung und Unterstützung von Schulleitungen und Lehrkräften der durch die Schulaufsicht zugeordneten Schulen in Fragen des Gemeinsamen Lernens und der Unterrichtsqualität in der sonderpädagogischen Förderung,
- Unterstützung der Schulleitung am eigenen Dienstort bei der konzeptionellen Gestaltung und Weiterentwicklung des Gemeinsamen Lernens,
- Organisation und Durchführung eines kontinuierlichen fachlichen Austauschs zwischen Lehrkräften und Schulen der Region, insbesondere durch adressaten- und themenbezogene Austauschformate im Auftrag der Schulaufsicht,
- Mitwirkung an der Planung und Durchführung von Fachtagen, Fachveranstaltungen und weiteren Qualifizierungsangeboten zu Themen des Gemeinsamen Lernens und der inklusiven Unterrichtsentwicklung in enger Abstimmung mit der Schulaufsicht.
Die Inklusionsfachberatung arbeitet eng mit der Schulaufsicht zusammen. Sie nimmt selbst keine schulaufsichtlichen Aufgaben wahr und verfügt über keine Weisungs- oder Beurteilungsbefugnisse.
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