Geistige Entwicklung
Sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf Geistige Entwicklung (GG)
Ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung besteht, wenn das schulische Lernen im Bereich der kognitiven Funktionen und in der Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit dauerhaft und hochgradig beeinträchtigt ist, und wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür sprechen, dass die Schülerin oder der Schüler zur selbstständigen Lebensführung voraussichtlich auch nach dem Ende der Schulzeit auf Dauer Hilfe benötigt. (§ 5 AO-SF)
Die Beratungsstelle Geistige Entwicklung (GG) bietet Unterstützung für Eltern und pädagogisches Personal in folgenden Bereichen und Fragestellungen:
- Schulleben, Förderung, Unterricht;
- Elternberatung;
- Schullaufbahnberatung;
- Welche Vorteile bietet der Unterricht entweder an einer Förderschule oder der Unterricht im Gemeinsamen Lernen für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf im Bereich der geistigen Entwicklung?;
- Vermittlung von Angeboten für Ferien und Freizeit;
- Therapieangebote in Bielefeld;
Schulbegleitung.
Weitere Informationen zum Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung finden Sie in der Broschüre des MSB NRW Sonderpädagogische Förderschwerpunkte in NRW.
Informationen zum AO-SF Verfahren in leichter Sprache finden Sie hier!