Autismus

Sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf Autismus

Autismus-Spektrums-Störungen sind nach den Regelungen der Ausbildungsordnung für die sonderpädagogische Förderung als tief greifende Entwicklungsstörungen zu verstehen. Sie liegen vor, wenn die Beziehungs- und Kommunikationsfähigkeit schwer beeinträchtigt und das Repertoire von Verhaltensmustern, Aktivitäten und Interessen deutlich eingeschränkt und verändert ist. (§ 42 AO-SF)

Wird ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung festgestellt, ordnet die zuständige Schulaufsichtsbehörde die Schülerin oder den Schüler mit Autismus-Spektrum-Störung einem Förderschwerpunkt zu, da eine Autismus-Spektrumsstörung keinen eigenen Förderschwerpunkt begründet. (§ 42 Abs.3 AO-SF)

 

Die Beratungsstelle Autismus bietet Unterstützung in folgenden Bereichen:

  • Schulleben/Förderung/Unterricht;
  • Schullaufbahnberatung;
  • Nachteilsausgleich;
  • Grundlegende Informationen zum Thema Autismus und Schule;
  • Runde Tische in Zusammenarbeit mit weiteren Fachstellen.

 


 Detaillierte Informationen zu Autismus-Spektrum-Störungen finden Sie in der Broschüre des MSB NRW Sonderpädagogische Förderschwerpunkte in NRW.

Informationen zum AO-SF Verfahren in leichter Sprache finden Sie hier!