Autismus
Sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf Autismus
Autismus-Spektrums-Störungen sind nach den Regelungen der Ausbildungsordnung für die sonderpädagogische Förderung als tief greifende Entwicklungsstörungen zu verstehen. Sie liegen vor, wenn die Beziehungs- und Kommunikationsfähigkeit schwer beeinträchtigt und das Repertoire von Verhaltensmustern, Aktivitäten und Interessen deutlich eingeschränkt und verändert ist. (§ 42 AO-SF)
Wird ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung festgestellt, ordnet die zuständige Schulaufsichtsbehörde die Schülerin oder den Schüler mit Autismus-Spektrum-Störung einem Förderschwerpunkt zu, da eine Autismus-Spektrumsstörung keinen eigenen Förderschwerpunkt begründet. (§ 42 Abs.3 AO-SF)
Die Beratungsstelle Autismus bietet Unterstützung in folgenden Bereichen:
- Schulleben/Förderung/Unterricht;
- Schullaufbahnberatung;
- Nachteilsausgleich;
- Grundlegende Informationen zum Thema Autismus und Schule;
- Runde Tische in Zusammenarbeit mit weiteren Fachstellen.
Detaillierte Informationen zu Autismus-Spektrum-Störungen finden Sie in der Broschüre des MSB NRW Sonderpädagogische Förderschwerpunkte in NRW.
Informationen zum AO-SF Verfahren in leichter Sprache finden Sie hier!