Sehen

Sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf Sehen (Sehen)

Ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Sehen besteht, wenn das schulische Lernen auf Grund von Blindheit oder Sehbehinderung schwerwiegend beeinträchtigt ist. (§ 8 Abs.1 AO-SF)
 
Blindheit liegt vor, wenn das Sehvermögen so stark herabgesetzt ist, dass die Betroffenen auch nach optischer Korrektur ihrer Umwelt überwiegend nicht visuell begegnen. Schülerinnen und Schüler, die mit Erblindung rechnen müssen, werden bei der Feststellung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung Blinden gleichgestellt. (§ 8 Abs.2 AO-SF)
 
Eine Sehbehinderung liegt vor, wenn auch nach optischer Korrektur Teilfunktionen des Sehens, wie Fern- oder Nahvisus, Gesichtsfeld, Kontrast, Farbe, Blendung und Bewegung erheblich eingeschränkt sind oder wenn eine erhebliche Störung der zentralen Verarbeitung der Seheindrücke besteht. (§ 8 Abs.3 AO-SF)
 
Die Beratungsstelle Sehen ist ein Arbeitsbereich der Opticusschule und bietet Beratung und Unterstützung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die sehbehindert, hochgradig sehbehindert oder blind sind. Später erblindete Menschen im erwerbsfähigen Alter mit Problemen im Beruf vermittelt sie auf Wunsch an zuständige Beratungsstellen weiter.
 
Beratungsbereiche sind:

  • Informationen über die eigene Augenerkrankung und über geeignete Hilfsmittel;
  • Hilfen bei der Beantragung von Schwerbehindertenausweis, Sehbehinderten- oder Blindengeld;
  • Ausstattung eines Schülerarbeitsplatzes unter Berücksichtigung der individuell vorhanden Sehschädigung;
  • Differenzierte Überprüfung des funktionalen Sehens, auch von höheren visuellen Funktionen, die bei cerebralen Sehschädigungen (CVI) oder visuellen Wahrnehmungsstörungen beeinträchtigt sein können;
  • Kontaktvermittlung zu:
    • Trainerinnen und Trainern für Orientierung und Mobilität bzw. lebenspraktische Fertigkeiten;
    • weiteren Hilfen, wie z. B. Optiker, Selbsthilfegruppen, psychologische Beratungsstellen, unabhängige Hilfsmittelberater, etc.
    • pädagogischen Frühförderung der Opticus Schule für Kinder von 0 bis 6 Jahren

 

Weitere Informationen zum Förderschwerpunkt Sehen finden Sie in der Broschüre des MSB NRW Sonderpädagogische Förderschwerpunkte in NRW.


 

Informationen zum AO-SF Verfahren in leichter Sprache finden Sie hier!