Hören und Kommunikation

Sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf Hören und Kommunikation (HK)

Ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation besteht, wenn das schulische Lernen auf Grund von Gehörlosigkeit oder Schwerhörigkeit schwerwiegend beeinträchtigt ist. (§ 7 Abs.1 AO-SF)

Gehörlosigkeit liegt vor, wenn lautsprachliche Informationen der Umwelt nicht über das Gehör aufgenommen werden können. (§ 7 Abs.2 AO-SF)

Schwerhörigkeit liegt vor, wenn trotz apparativer Versorgung lautsprachliche Informationen der Umwelt nur begrenzt aufgenommen werden können und wenn erhebliche Beeinträchtigungen in der Entwicklung des Sprechens und der Sprache oder im kommunikativen Verhalten oder im Lernverhalten auftreten oder wenn eine erhebliche Störung der zentralen Verarbeitung der Höreindrücke besteht. (§ 7 Abs.3 AO-SF)
 

Das Angebot der Beratungsstelle Hören und Kommuniktion (HK) erstreckt sich auf folgende Beratungsbereiche:

  • Erstberatung für Eltern nach der Diagnose einer Hörschädigung bei ihrem Kind;
  • Unterstützung bei allgemeinen Fragen zur Hörschädigung bei Kindern, bei Fragen zur Diagnose und den Auswirkungen von Hörschädigungen;
  • Einleitung und Organisation von Frühförderung für hörgeschädigte Kinder – wir fördern hörgeschädigte Kinder in der Hör- und Sprachentwicklung durch Angebote in verschiedenen Bereichen zu Hause oder im Kindergarten;
  • Unterstützung der Eltern bei der Hörgeräte- / CI-Anpassung und dem Umgang mit Hörhilfen;
  • Unterstützung bei Fragen bzgl. Kindergarten- und Schulwahl bei hörgeschädigten Kindern;
  • Beratung zum Umgang mit einem hörgeschädigten Kind in einer Kindergartengruppe oder Schulklasse;
  • Unterstützung beim Einsatz von Gebärden für die Sprachentwicklung Überprüfung von auditiven Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen (AVWS);
  • Beratung zum Umgang und zur Förderung von Kindern mit AVWS;
  • Organisation verschiedener Veranstaltungen (Informationsveranstaltungen für Eltern, Fortbildungen für ErzieherInnen, Gebärdensprachkurse, Eltern-Kind-Veranstaltungen, Vorschulgruppen)

Weitere Informationen zum Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation finden Sie in der Broschüre des MSB NRW Sonderpädagogische Förderschwerpunkte in NRW.


 

Informationen zum AO-SF Verfahren in leichter Sprache finden Sie hier!