Sprache

Sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf Sprache (SQ)

Ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Sprache besteht, wenn der Gebrauch der Sprache nachhaltig gestört und mit erheblichem subjektiven Störungsbewusstsein sowie Beeinträchtigungen in der Kommunikation verbunden ist und dies nicht alleine durch außerschulische Maßnahmen behoben werden kann. (§ 4 Abs.3 AO-SF)

Lern- und Entwicklungsstörungen sind erhebliche Beeinträchtigungen im Lernen, in der Sprache sowie in der emotionalen und sozialen Entwicklung, die sich häufig gegenseitig bedingen oder wechselseitig verstärken. Sie können zu einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in mehr als einem dieser Förderschwerpunkte führen. (§ 4 Abs.1 AO-SF)


Die Beratungsstelle Sprache (SQ) bietet Unterstützung in folgenden Fragen:

  • Was zeichnet sprachheilpädagogischen Unterricht aus?
  • Welche Vorteile bietet das Gemeinsame Lernen für ein Kind mit dem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf Sprache?
  • Welche Vorteile bietet die Förderschule für ein Kind mit dem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf Sprache?
  • Wie können Eltern ihr Kind mit dem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf im Bereich Sprache neben der Schule unterstützen?
  • Wie kann die sprachheilpädagogische Arbeit im jahrgangsübergreifenden Unterricht geschehen?
  • Wie groß sind die Chancen, dass der sonderpädagogische Unterstützungsbedarf im Bereich Sprache im Laufe der Schulzeit wieder aufgehoben wird?
  • Gibt es andere sonderpädagogische Unterstützungsbedarfe, die häufig mit dem der Sprache zusammentreffen?

 

Detaillierte Informationen zu dem Förderschwerpunkt Sprache finden Sie in der Broschüre des MSB NRW Sonderpädagogische Förderschwerpunkte in NRW.

Informationen zum AO-SF Verfahren in leichter Sprache finden Sie hier!