Lernen

Sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf Lernen (L)

Ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Lernen besteht, wenn die Lern- und Leistungsausfälle schwerwiegender, umfänglicher und langdauernder Art sind. (§ 4 Abs.2 AO-SF)
 

Lern- und Entwicklungsstörungen sind erhebliche Beeinträchtigungen im Lernen, in der Sprache sowie in der emotionalen und sozialen Entwicklung, die sich häufig gegenseitig bedingen oder wechselseitig verstärken. Sie können zu einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in mehr als einem dieser Förderschwerpunkte führen. (§ 4 Abs.1 AO-SF)

 

Die Beratungsstelle Lernen (L) bietet Unterstützung in folgenden Bereichen:

  • Förderung und Unterricht,
  • Schullaufbahnberatung,
  • Krisenmanagement (siehe auch unter Schulstation Hamfeldschule),
  • Schulverweigerung / Schulvermeidung (s. a. Handlungsleitfaden zum Umgang mit Schulvermeidung unter weitere Beratungs- und Unterstützungsangebote,
  • Mediation,
  • Runde Tische in Zusammenarbeit mit weiteren Fachstellen.

 

Detaillierte Informationen zu den Förderschwerpunkten Lernen und Emotionale und soziale Entwicklung finden Sie in der Broschüre des MSB NRW Sonderpädagogische Förderschwerpunkte in NRW.

Informationen zum AO-SF Verfahren in leichter Sprache finden Sie hier!