Sozialpädagogische Fachkräfte in der Schuleingangsphase

Erlass über die sozialpädagogischen Fachkräfte in der Schuleingangsphase

Sozialpädagogischen Fachkräfte in der Schuleingangsphase sind Landesbedienstete und gehören zum pädagogischen Personal an Grundschulen. 

Weitere Informationen finden Sie hier.

Die sozialpädagogischen Fachkräfte bringen ihre sozialpädagogische Kompetenz in die Schuleingangsphase und in den Schulentwicklungsprozess ein. Dabei haben sie folgende Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Ermittlung von Lernausgangslagen durch professionelle Beobachtung der Schülerinnen und Schüler im Unterricht in den grundlegenden Entwicklungsbereichen sowie in den Lernbereichen und Fächern,
  • Mitwirkung bei der Durchführung von Förderdiagnostik und der Erstellung entsprechender Förderpläne,
  • Planung und Durchführung gezielter Fördermaßnahmen in innerer und äußerer Differenzierung bei Kindern, deren Fähigkeiten, Fertigkeiten oder Verhaltensweisen Entwicklungsrückstände aufweisen,
  • Förderung u.a. in den Bereichen Wahrnehmung, Motorik, Sprache, Grundlagen der mathematischer Bildung und sozial-emotionale Kompetenz von Schülerinnen und Schülern,
  • Unterrichtsbegleitung mit dem Ziel der Unterstützung und Stabilisierung der Kinder im Unterricht,
  • Schaffung und Förderung von Organisationsstrukturen, die für schulisches Lernen und für eine erfolgreiche Beteiligung am Unterricht Voraussetzung sind,
  • Zusammenarbeit mit den Lehrkräften bei der Elterninformation und Elternberatung,
  • Kooperation mit außerschulischen Institutionen, Kindertageseinrichtungen und professionellen Beratern,
  • Durchführung ganzheitlicher kompetenzorientierter Angebote zur Stärkung der Selbstwirksamkeit, Konzentration und Leistungsbereitschaft.

Sie können Sich nur auf ausgeschriebene Stellen bewerben. Feste Ausschreibungstermine gibt es nicht. 

Sie bewerben sich an der jeweiligen Schule, die die Stelle ausgeschrieben hat. Die ausgeschriebenen Stellen finden Sie hier!

Als sozialpädagogische Fachkraft in der Schuleingangsphase werden Sie in der Entgeltgruppe 10 TV-Entgelt-O NRW eingruppiert. Außerdem ist es möglich, dass eine vorherigen Berufserfahrung angerechnet werden kann.