Auf deine schriftliche Bewerbung (Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, ggf. letztes Schulzeugnis, Praktikumsbescheinigungen), bist du zu einem Kennlern- bzw. Vorstellungsgespräch in die Schule eingeladen worden. Nach positivem Verlauf dieses Gesprächs hast du von der Stadt Bielefeld, Amt für Personal, eine Zusage für den Freiwilligendienst in dieser Schule erhalten.
Nun ist der erste Arbeitstag da und du fragst dich, welche organisatorischen Dinge von dir während deines Freiwilligendienstes zu beachten sind?
Hier haben wir für dich die wichtigsten Punkte zusammengestellt:
- Erfassung deiner Arbeitszeit (inkl. Urlaub, Krankheit, Seminarteilnahme):
Ab dem ersten Arbeitstag erfasst du bitte täglich die von dir geleistete Arbeitszeit auf dem Zeiterfassungsbogen. Der Beleg ist zum Ende des jeweiligen Monats von dir und der Schulleitung zu unterschreiben. Anschließend verbleibt der Zeiterfassungsbogen in der Schule.- Den Zeiterfassungsbogen findest du hier:
Zeiterfassung_Bundesfreiwilligendienst.pdf
- Du möchtest Urlaub machen?
Du erhältst zu Beginn deines Freiwilligendienstes vom Schulamt für die Stadt Bielefeld einen Urlaubsschein mit 30 Urlaubstagen für den ganzen Zeitraum. Der Antrag ist rechtzeitig vor Antritt deines Urlaubs ausgefüllt an das Schulamt für die Stadt Bielefeld, Frau Tappe, zur Erfassung zu senden.
- Du nimmst an einem der Seminare im Rahmen der pädagogischen Begleitung teil?
Die jeweilige Seminarteilnahmebescheinigung sendest du bitte unbedingt in Kopie an das Amt für Personal der Stadt Bielefeld, Frau Quakernack.
- Deine persönlichen Verhältnisse haben sich geändert (Umzug, Heirat etc.)?
Hierzu sendest du uns bitte eine formlose Mitteilung zu der Änderung per Mail an das Schulamt für die Stadt Bielefeld.
- Du bist leider erkrankt und kannst nicht zum Dienst erscheinen?
Im Falle einer Dienstunfähigkeit bist du verpflichtet, dich unverzüglich am selben Tag bei der Einsatzstelle (Schule) und beim Schulamt für die Stadt Bielefeld, Frau Tappe, krank zu melden.
- Bei einer Dienstunfähigkeit von mehr als 3 Kalendertagen gilt:
Du musst dem Schulamt für die Stadt Bielefeld, Frau Tappe, unverzüglich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (vom Arzt) vorlegen.
- Bei einer Dienstunfähigkeit während eines Seminartages gilt:
Ab dem ersten Tag deiner Dienstunfähigkeit hast du eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (vom Arzt) dem Schulamt für die Stadt Bielefeld, Frau Tappe, vorzulegen oder per Mail zu informieren, dass eine E-AU vorliegt.
Bitte beachte! Wird ein Seminartag versäumt und liegt von dir keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für diesen Tag vor, werden dir die Seminarkosten in Rechnung gestellt!
- Bei einer Dienstunfähigkeit von mehr als 3 Kalendertagen gilt:
Du fragst dich, was deine Aufgaben nach dem Unterricht, in den Schulferien oder an beweglichen Ferientagen sind? Wenn du für diese Zeiten bzw. Tage keinen Urlaub genommen hast, leistest du deinen Freiwilligendienst bei dem Kooperationspartner deiner Einsatzstelle.
Deine Einsatzschule hat hierzu bereits im Vorfeld eine Kooperationsvereinbarung mit dem Kooperationspartner abgeschlossen. Der Kooperationspartner arbeitet mit der Schule eng zusammen, wie z.B. der Träger des offenen Ganztages (OGS).
In der schulfreien Zeit hast du die Möglichkeit, weitere Erfahrungen in anderen Arbeitsbereichen zu sammeln. Nach dem Unterricht betreust du die Kinder und Jugendlichen z.B. im offenen Ganztag. In den Schulferien besteht deine Aufgabe größtenteils in der Gestaltung und Unterstützung der Ferienangebote. Dabei erhältst du natürlich weiterhin pädagogische Begleitung von einer Fachkraft des Kooperationspartners.
Der Bundesfreiwilligendienst sieht für alle Freiwilligen eine pädagogische Begleitung vor. Diese hat das Ziel, soziale, ökologische, kulturelle bzw. interkulturelle Kompetenzen zu vermitteln und das Verantwortungsbewusstsein für das Gemeinwohl zu stärken.
Die pädagogische Begleitung umfasst Folgendes:
Fachliche Anleitung durch die Schule:
In der Schule wirst du durch deine Praxisanleitung in deine Aufgaben eingeführt und in der täglichen Arbeit angeleitet. Ferner findest du dort Unterstützung und Hilfestellung in allen Problemlagen. Du erhältst von der Schule zeitnah eine Rückmeldung zu deiner Tätigkeit im Rahmen von regelmäßig stattfindenden Feedbackgesprächen und solltest diese auch nutzen, um deinerseits Rückmeldungen zu geben bzw. Ideen oder Probleme anzusprechen.
Einsatzorientierte Begleitung durch externe Seminare:
Ferner finden während des Bundesfreiwilligendienstes externe Seminare statt, für die Teilnahmepflicht besteht und die als Dienstzeit gelten. Die Gesamtdauer der Seminare beträgt bei einer zwölfmonatigen Teilnahme am Bundesfreiwilligendienst 25 Tage à 6 Unterrichtsstunden. Wenn du das 27. Lebensjahr vollendet hast, nimmst du in angemessenem Umfang an den Seminaren teil. Als angemessen wird in der Regel mindestens ein Tag pro Monat angesehen.
Die Seminare finden außerhalb Bielefelds, in der Regel in Bad Oeynhausen, statt. Die Fahrtkosten werden vom Amt für Personal der Stadt Bielefeld erstattet bzw. du beantragst im Vorfeld der Veranstaltung (per Mail oder Fax) eine Bahnfahrkarte beim Amt für Personal der Stadt Bielefeld.
Das Amt für Schule der Stadt Bielefeld, Frau Sawitza, leitet die Einladungen zu den Seminaren an die entsprechenden Einsatzschulen weiter. Diese übergeben dir rechtzeitig die Einladung.
Für Rückfragen wendest du dich bitte an das Amt für Personal der Stadt Bielefeld, Frau Quakernack (Tel.: + 49 521 51-2090)
Bitte beachte:- Die Teilnahme an den Seminaren ist verpflichtend und hat Vorrang vor allen Dienstgeschäften!
- Solltest du an einem oder mehreren Seminartagen dienstunfähig sein: siehe Textbox "Organisatorisches - Zeiterfassung, Urlaub, Krankheitsfall".
- Seminare können von dir nicht selbständig umgebucht werden! Solltest du einmal einen Termin aus wichtigem Grund nicht wahrnehmen können, meldest du dich bitte rechtzeitig beim Schulamt für die Stadt Bielefeld, Frau Tappe oder Frau Wiegard.